Vorteile für den Staat
Die Einführung eines Solidarischen Bürgergeldes ist für den Staat von enormer Tragweite. Der Sozialstaat wird auf vollkommen neue Füße gestellt – und damit zukunftsfähig gemacht. Die beitragsfinanzierten Sozialversicherungssysteme werden abgeschafft. Bisher steuerfinanzierte Sozialleistungen gehen im Solidarischen Bürgergeld auf. Das bringt eine Kostenersparnis in zweistelliger Milliardenhöhe und einen Bürokratieabbau.
Der gewaltige Verwaltungsapparat, der heute soziale Leistungen gewährt oder verweigert, kann reduziert werden. Eine verschlankte und effizientere Bürokratie senkt Kosten und macht den Staat wieder handlungsfähig. Man schätzt, dass zur Zeit etwa drei Millionen Menschen, obwohl sie bedürftig wären, aus den unterschiedlichsten Gründen (z. B. Scham) keine Leistungen beantragen. Andererseits gibt es Bürger, die die Leistungen des Sozialstaates sehr raffiniert „aus“nutzen. Das Solidarische Bürgergeld passt sich der tatsächlichen Bedürftigkeit des Einzelnen an.
Nur wer keine eigenen Einkünfte hat, erhält das volle Bürgergeld. Mit zunehmendem Einkommen sinkt das Bürgergeld. Alle werden gleich behandelt. Auch das „arm Rechnen“ ist nicht mehr möglich.