Fragen & Antworten

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Die Mehrbedarfe werden so angesetzt wie bisher.

Ja, wenn sie entsprechend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das Bürgergeld als Grundrente erhalten natürlich auch Selbstständige.

Das Solidarische Bürgergeld wird bedingungslos als partielles Grundeinkommen bezahlt. Die Auszahlung des Bürgergeldzuschlages, z.B. Kosten der Unterkunft, erfolgt nach Bedürftigkeit.

In der Öffentlichkeit wirbt man bereits für eine Akzeptanz, jedoch ist diese Entscheidung abhängig von dem politischen Willen. Sobald eine positive Entscheidung für das Solidarische Bürgergeld getroffen wird, wird dies innerhalb von 24 Monaten eintreten können.

Durch das Solidarische Bürgergeld kann auf viel Bürokratie verzichtet werden. Das entlastet alle Steuer- und Beitragszahler. Zusätzlich sinkt die tatsächliche Steuerlast des Arbeitnehmers deutlich.

Ja, das Sozialversicherungssystem besteht weiter. Wer einzahlt, bekommt später Leistungen. Wichtig: Tatsächlich werden auch im Alter erst ab 2.000 € Monatseinkünften Steuern fällig.

Wenn jedem Bürger ohne Kontrolle seiner Vermögensverhältnisse und ohne Zwang, einer ganz bestimmten Erwerbstätigkeit nachgehen zu müssen, ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt wird, der sein soziokulturelles Existenzminimum abdeckt.

Das Solidarische Bürgergeld wird für Bezieher niedriger Einkommen und für Personen ohne Einkommen vom Finanzamt als so genannte negative Einkommensteuer ausbezahlt. Mit zunehmendem Einkommen sinkt der Bürgergeldbetrag. Erst ab einem eigenen Einkommen von 2.000 € im Monat entsteht eine tatsächliche Einkommensteuerschuld.

Jede und jeder, unabhängig von Alter und Geschlecht, der Deutscher ist oder eine Daueraufenthaltsberechtigung hat, erhält 500 € Bürgergeld. Die Kosten der Unterkunft werden zusätzlich nach Bedürftigkeit erstattet.

Ab der Geburt. Auch Kinder erhalten Bürgergeld. Es ersetzt das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag.

Es wird vom Finanzamt an deren Eltern überwiesen.

Im Prinzip jederzeit. Weil das Solidarische Bürgergeld einer Grundrente entspricht. 

Das Bürgergeld soll das soziokulturelle Existenzminimum abdecken. Deshalb muss es regelmäßig angepasst werden. Und zwar im Blick auf die tatsächlichen Lebenshaltungskosten.

Dann erhält man, wie heute auch, ein Jahr lang Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagenturen werden nicht aufgelöst, sondern sollen Arbeitssuchende bei der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung besser unterstützen können.

Auch heute arbeitet nicht jeder Erwerbsfähige. Und nicht jeder, der nicht erwerbstätig ist, ist faul. Wir sind davon überzeugt, dass die übergroße Mehrheit der Menschen, etwas leisten will. Deshalb ist ein Steuer- und Sozialsystem notwendig, dass diese Leistungsbereitschaft fördert. Dem heutigen System gelingt dies nicht, dem Bürgergeld-System gelingt es.

Auf das Bürgergeld hat nur Anspruch, wer hier seinen ständigen Wohnsitz und damit ein Daueraufenthaltsrecht hat. Ausländer mit Daueraufenthaltsrecht erhalten Bürgergeld, Asylbewerber nicht.

Nein. Es ist ja keinesfalls so, dass nur derjenige, der nicht arbeitet, Bürgergeld bekommt. Das Bürgergeld bekommen alle in gleicher Höhe. Bei Personen mit eigenem Einkommen wird es mit der Steuerschuld verrechnet.

Lernen und arbeiten die Menschen heute nur, weil sie dazu gezwungen werden? Das Bürgergeld erleichtert BAföG- und elternunabhängiges Studieren, aber es hält niemanden davon ab. Die Arbeitsagenturen sollen insbesondere junge Menschen unterstützend begleiten, wenn es um den Berufseinstieg geht.

Alles, was wir aus der empirischen Forschung und auch aus eigener Erfahrung wissen, zeigt, dass die jungen Leute viel leistungsbereiter und motivierter sind als die Frage suggeriert.

Wer will, dass Arbeit erledigt wird, muss diese bezahlen. Arbeit lohnt sich für alle mehr als heute.

Dem Verkäufer geht es vor allem darum, sein Produkt los zu werden. Im freien Wettbewerb wird man nicht gut fahren, wenn man die Preise erhöht, weil man meint, die potenziellen Kunden hätten mehr Geld. Die können nämlich auch anderswo kaufen.

Das Solidarische Bürgergeld kann, wenn der politische Wille vorhanden ist, innerhalb eines Jahres eingeführt werden. Man kann es aber auch Schritt für Schritt einführen. Zunächst für die Kinder, dann für die ältere Generation, dann für Erwerbslose usw. Entscheidend ist, dass heute jeder wissen kann, dass man es einführen kann – wenn man es will!

Das Solidarische Bürgergeld trägt erst dazu bei, dass der Arbeitsmarkt wieder ein echter Markt wird. Es passt zur Sozialen Marktwirtschaft und es erneuert sie.

Bei den Besserverdienenden entspricht das Grundeinkommen der Entlastungswirkung des Freibetrages. Der Staat darf schon aus Verfassungsgründen das Existenzminimum seiner Bürger nicht besteuern. Das gewährleistet das Bürgergeld. Es unterstützt aber auch die Bürgerinnen und Bürger, die alleine nicht über ein existenzsicherndes und nicht armutsbedrohtes Einkommen verfügen.