Vorteile für Arbeitsuchende

Heute arbeitslos zu sein, heißt in der Regel, 12 Monate ALG I zu beziehen und dann in ALG II zu rutschen. Der vierte Bestandteil der Hartz-Regelungen sichert das Existenzminimum. Doch erst dann, wenn das eigene Vermögen aufgebraucht ist und wenn man zur Aufnahme jeder angebotenen Tätigkeit bereit ist.

Wenn man bei Hartz IV ankommt, darf man – und die als Bedarfsgemeinschaft eingestuften Anverwandten – fast kein Vermögen mehr haben. Den Ersparnissen, der Größe der Wohnung oder auch der Altersvorsorge werden enge Grenzen gesetzt. Dass damit die Anreize, für das eigene Leben vorzusorgen, nicht gerade groß sind, leuchtet ein. Ganz abgesehen davon, dass ein potentieller ALG II-Empfänger sämtliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen muss.

Die engen Zuverdienstgrenzen beim ALG II mindern Motivation und stärken die Schwarzarbeit. Die so genannte „Transferentzugsrate“ beträgt beim Bürgergeld 40%, statt 80 bis 90% beim derzeitigen Arbeitslosengeld II. Das heißt: Im Vergleich zum jetzigen System ist es wesentlich attraktiver das Existenzminimum durch eigene Einkünfte aufzustocken. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit fällt mit einem sicheren Grundeinkommen als Basis deutlich leichter. Mehr Menschen werden es wagen, sich eine eigene selbstständige Existenz aufzubauen.