Vorteile für Seniorinnen und Senioren

Die ältere Generation kann ab dem 60. Lebensjahr die Zusatzrente beantragen. Haben die Rentnerinnen und Rentner viele Jahre im Berufsleben gestanden, so zahlt sich das auch im Alter aus. Das einheitliche Bürgergeld wird dann durch eine Zusatzrente ergänzt. Es ist also lohnenswert, eine Erwerbsbiografie vorweisen zu können. Hinzu kommt, dass alle Rentenansprüche, die sich aus der heutigen Rentenversicherung bzw. Pensionsansprüchen ergeben, auch nach der Einführung des Solidarischen Bürgergeldes garantiert werden.

Unterm Strich verbessert sich die Situation für die ältere Generation. Die Rentnerinnen und Rentner, die heute keine Rentenansprüche haben bzw. durch gebrochene Erwerbsbiografien – z. B. Familienphase, Arbeitslosigkeit – nur eine geringe Alterssicherung bekommen würden, haben mit der Bürgergeldrente mehr soziale Sicherheit. Das Solidarische Bürgergeld ist auch ein Programm gegen Altersarmut.